Allgemeine Geschäftsbedingungen

LOCAL GUIDES OBERTAUERN Schiefer GMBH

 Römerstraße 50, A-5562 Obertauern

1. Allgemeines:

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Rechtsgeschäfte und Vertragsverhältnisse, die zwischen der Skischule „Local Guides Skischule Schiefer Obertauern GmbH“ (nachfolgend kur „LGAT“ genannt) und deren Kunden als Vertragspartner abgeschlossen werden. Gegenstand der LGAT ist der Betrieb von Schneesportschulen im Sinne von Ski- und Snowboardschulen. Davon umfasst sind daher die Dienstleistungen der Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufs und des Snowboardfahrens (beides jedoch ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie des Führens und Begleitens von Schneesportarten, insbesondere betreffend Skilauf und Snowboardfahren.

 

2. Reservierung, Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss, Online-Preisabfragen und Preise:

Reservierungen von Privatstunden, Freeride Guidings und Skitouren Guidings können persönlich vor Ort, über Internet oder telefonisch durchgeführt werden. Die Angebote der LGAT sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich die schriftlichen Auftragsbestätigungen der LGAT maßgeblich. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die LGAT. Alle von den LGAT angeführten Preise sind in EURO und, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Angaben in Preislisten verstehen sich ohne Gewähr. Für etwaige Druckfehler wird nicht gehaftet.

 

3. Zahlungsbedingungen:

Wurden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so ist für Verträge, die via Internet zustande kommen unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung via eMail eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Rechnungsbetrages zu leisten. Diese Anzahlung hat bis 14 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf dem Konto der LGAT einzulangen. Der Restbetrag wird im Anschluss der Dienstleistungserbringung erhoben, bar oder unter Verwendung verkehrsüblicher elektronischer Zahlungsmittel.

Bei Zahlungsverzug bei nachträglichen Zahlungen sind die LGAT berechtigt, vom Vertragspartner gesetzliche Verzugszinsen einzufordern.

 

4. Online-Angebote und Online-Buchungen:

Alle Leistungen der LGAT, die aufgrund von Online-Anfragen und -Bestellungen unter Verwendung des Internets oder anderer Onlinedienste erfolgen, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

4.1. Inhalt des Online-Angebots:

Die LGAT übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die LGAT, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der LGAT kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die LGAT behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

4.2. Verweise, Links:

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der LGAT liegen, trifft die LGAT grundsätzlich keinerlei Haftung, es sei denn, er hat vor der jeweiligen Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten der betreffenden Internetseiten nachweislich Kenntnis erlangt und es nach Kenntniserlangung grob schuldhaft unterlassen, die Nutzung durch Dritte im Falle von rechtswidrigen Inhalten zu verhindern oder zu untersagen, vorausgesetzt, dies wäre ihm technisch möglich und zumutbar gewesen.

Die LGAT erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat die LGAT keinerlei Einflussmöglichkeiten. Die LGAT distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in von LGAT eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw.

Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.

4.3. Urheber- und Kennzeichenrecht:

Die LGAT ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Marken- und Kennzeichenrechts, den sonstigen einschlägigen Rechtsnormen sowie den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung darf nicht darauf geschlossen werden, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Das Copyright für veröffentlichte, von LGAT selbst erstellte Objekte bleibt allein bei LGAT der jeweiligen Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der LGAT nicht gestattet.

Der Kunde erteilt durch die Annahme der AGB der LGAT seine ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung und Zustimmung, dass im Rahmen des erteilten Skiunterrichts und den damit verbundenen Veranstaltungen seitens der LGAT Lichtbilder angefertigt werden und auf der Website bzw. der Facebook-Seite der LGAT veröffentlicht werden können. Seitens des Kursteilnehmers können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden, sodass mit Annahme der AGB der LGAT hierauf ausdrücklich verzichtet wird

 

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Der Vertragspartner hat die LGAT über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in den verschiedenen Schneesportarten, insbesondere im Skilauf und Snowboardfahren bei Dienstleistungsbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Er hat selbstständig für eine dem Stand der Schneesporttechnik, insbesondere der Ski- und Snowboardtechnik angemessene und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen und dafür aufzukommen. Ebenfalls hat er die LGAT über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, welche die Ausübung des Schneesportes beeinträchtigen oder bei Ausübung dieses Sportes akut werden können, aufzuklären.

Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbstständig die entsprechende technische Überprüfung der Ausrüstung, insbesondere der Ski- und Snowboardausrüstung und der Bindung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Für Schäden jeglicher Art, die dem Vertragspartner aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die LGAT in keinem Fall. Jeder Vertragspartner ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen. Insbesondere kann die LGAT dem Vertragspartner die Teilnahme am Kurs mit einer die Sicherheit gefährdenden oder mangelhaften technischen Ausrüstung solange untersagen, bis der Vertragspartner die Behebung des Mangels veranlasst hat, ohne dass dem Vertragspartner Ansprüche auf Minderung des Entgelts für versäumte Unterrichtseinheiten zukommen.

Anweisungen der LGAT hat der Vertragspartner strikt und genau zu befolgen und einzuhalten. Die Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die LGAT zur umgehenden Vertragsauflösung. Weiters berechtigt eine Beeinträchtigung des Vertragspartners durch Alkohol und/oder Drogen zur umgehenden Vertragsauflösung durch die LGAT. In all diesen Fällen hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts. 

 

6.  Haftungsbestimmungen:

Dem Vertragspartner der LGAT wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Die LGAT haften nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche mit der Tätigkeit der LGAT in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der LGAT bestehen. Darüber hinaus haftet die jeweilige LGAT in keinem Fall, wenn sich der Vertragspartner unter Missachtung der Anweisungen, der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht.

 

7. Reklamationen:

Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Vertragspartner dem jeweiligen Büro der LGAT unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen. Nimmt der Vertragspartner sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können auch etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden. Sonstige Ansprüche gegen die LGAT sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

 

8. Rücktritt:

Es gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor vereinbartem Dienstleistungsbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die LGAT berechtigt, die geleistete Anzahlung in der Höhe von 50% der Gesamtkosten einzubehalten. Im Falle eines Stornos aufgrund von Unfall oder Krankheit wird die Anzahlung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet.

Eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen ist nur bei Unfall oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.

Bei witterungsbedingten Kursausfällen (Höhere Gewalt) wird das geleistete Entgelt seitens der LGAT nicht zurückerstattet.

Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Kursteilnehmer als Vertragspartner. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die LGAT keinen Ersatz.

 

9. Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):

9.1.    Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers

Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.
Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski- & Snowboardschule liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.
Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.
Der Kunde hat allen dementsprechenden Anweisungen der Ski- & Snowboardschule, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Snowboardschule, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.  
Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski- & Snowboardschule in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.
Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.
Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.
Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Snowboardschule mitteilen, sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski- & Snowboardschule zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski- & Snowboardschule abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski- & Snowboardschule treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.

9.2.    Besondere Bestimmungen für Vertragsverhältnisse:

Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule möglich:
Ist die Erfüllung der Vertragsleistung für die Ski- & Snowboardschule möglich und nimmt der Kunde am Unterricht nicht Teil, so gelten die unter Punkt 8 ausgeführten Bestimmungen sinngemäß.
Die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule ist jedenfalls möglich, solange im Skigebiet, in dem die Ski- & Snowboardschule ihre Niederlassung hat, die Benützung von Pistenflächen nicht gänzlich untersagt ist oder der Seilbahn- bzw. Liftbetrieb nicht gänzlich eingestellt wird. Die Schließung des allfällig vom Kunden benützten Beherbergungsbetriebs, Schließungen von Betrieben Dritter oder das Auftreten von Infektionen bei Dritten Personen im Ort oder in der Region der Niederlassung der Ski- & Snowboardschule macht die Leistungserfüllung der Ski- & Snowboardschule nicht unmöglich.
Gleiches gilt für alle möglichen, den Kunden allfällig treffende Ausreiseverpflichtungen oder Ausreiseempfehlungen aufgrund entsprechender Reisewarnungen oder Rückrufaktionen von Staaten für eigene Staatsbürger, wenn diese für den Kunden aufgrund der ihn treffenden Informationsobliegenheiten vorhersehbar waren oder vorhersehbar gewesen sein mussten.
Die Leistungserfüllung ist für die Ski- & Snowboardschule ganz oder teilweise nicht möglich:
In folgenden Fällen entfällt die entsprechende Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule für den Vertragszeitraum ganz oder teilweise und erhält der Kunde einen später einlösbaren Gutschein für einen entsprechenden späteren Unterrichtszeitraum, sofern der Kunde nicht schriftlich die entsprechende Rückerstattung eines bereits von ihm bezahlten Entgelts begehrt:

  • behördliche Betriebsschließung oder allgemein geltende Betriebsschließungen, wenn davon auch der Betrieb der Ski- & Snowboardschule betroffen ist,
  • behördliche Einstellung des Betriebs aller Lift- und Seilbahnbetriebe, wenn der Betrieb für die Leistungserfüllung durch die Ski- & Snowboardschule zwingend erforderlich ist,
  • behördlich angeordnete Quarantäne für den gesamten Ort oder die gesamte Region, wo die Niederlassung der Ski- & Snowboardschule liegt, oder
  • den Kunden treffende, zwingende hoheitlich angeordnete Ausreiseverpflichtung, wenn er damit nicht rechnen konnte.

Die Leistungspflicht der Ski- & Snowboardschule entfällt auch, wenn Ski- oder Snowboardlehrerunterkünfte, die von Ski- oder Snowboardlehrer der jeweiligen Ski-& Snowboard benützt werden, aufgrund einer oder mehrerer dort, bei Ski- oder Snowboardlehrer oder Dritten, aufgetretener oder befürchteter COVID-19-Infektionen von behördlichen Schließungen oder sonstigen Gesundheitsvorkehrungen wie Quarantänemaßnahmen oder angeordneten Absonderungen betroffen sind, und dadurch mindestens 10% der Anzahl an Lehrkräften der Ski- & Snowboardschule ausfallen. Die Ski- & Snowboardschule ist insbesondere nicht verpflichtet, Unterrichtsleistungen zuzukaufen.

 

10. Sicherheit:

Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche laut Salzburger Landessportgesetz 1988, LGBl Nr. 98/1987 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind. Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.

 

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl:

Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung der LGAT. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der LGAT örtlich und sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

12. Rechtswirksamkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächstem kommt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform

 

 

Stand: 19.12.2022